Proserpinus proserpina

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    Kurzer Hinweis: es handelt sich hierbei um eine in ganz Europa geschützte Art.

    Bei potenziellen Antworten sollte daher jedem klar sein, dass man diese Art in Europa weder handeln, züchten, besitzen oder freilassen darf.

    Ihr könnt gerne darüber philosophieren, was solch eine Art theoretisch in Zucht benötigen könnte - aber bedenkt, was ihr öffentlich schreibt...


    Beste Grüße,

    Toni

  • Hallo,


    Ist das tatsächlich so? Auch für FFH-Arten gibt es Entnahmegenehmigungen (ich habe zB eine für Niederösterreich für alle FFH-Insekten), so in Zucht gelangte Bestände müssten meiner Meinung nach auch mit Herkunftsnachweisen legal abzugeben sein?


    Selbst WA-Arten (Cites) wie Landschildkröten, Dynastes satanas etc. sind ja mit Nachweis legal zu handeln, ich kann mir somit nicht vorstellen dass es ein Europaweites Besitz- und Zuchtverbot für Proserpinus proserpina gibt…


    FFV Anhang IV bedeutet ja lediglich, dass es grundsätzlich (also ohne Ausnahmegenehmigung) verboten ist, die Tiere zu fangen, zu töten oder sie und ihre Lebensräume mutwillig zu stören.


    Liebe Grüße

  • Ist das tatsächlich so? Auch für FFH-Arten gibt es Entnahmegenehmigungen (ich habe zB eine für Niederösterreich für alle FFH-Insekten), so in Zucht gelangte Bestände müssten meiner Meinung nach auch mit Herkunftsnachweisen legal abzugeben sein?

    Moin,


    in der Regel sind solche Entnahmegenehmigungen, zumindest in Deutschland, mit Bedingungen verknüpft. Meistens ist es erlaubt Tiere aufzusammeln um sie zu bestimmen oder um mit dem Präparat einen dauerhaften Nachweis zu erbringen und eine wissenschaftlich basierte Auseinandersetzung mit einem bestimmten Thema zu ermöglichen. Diese Präparate als "Datensatz" sind meist irgendwann an ein bestimmtes Museum zu übergeben, etc. etc. Sprich man ist sozusagen "Besitzer auf Zeit". Eine legale Weitergabe an Dritte in jedweder Form ist ohne Zustimmung der zuständigen Stelle kaum möglich.

    So zumindest mein Wissensstand.


    Eine Entnahmegenehmigung schließt in Deutschland nicht automatisch das Recht mit ein einen Zuchtstamm mit den Tieren aufzubauen und/oder dann solche Tiere auch anderweitig abzugeben, nur weil dies nicht ausdrücklich als verboten in der Entnahmegenehmigung formuliert wurde.

    Das Verbot des Fangens, Inbesitznahme, Haltung, Zucht, Weitergabe, Handel etc ist in der Regel in einem Gesetz verankert. In Deutschland ist dies das Bundesnaturschutzgesetz in Kombination mit der Bundesartenschutzverordnung. Durch die an dich erteilte Entnahmegenehmigung wird das Gesetz in Teilbereichen ausgenommen. Hier in diesem Beispiel dann eben Fang und Inbesitznahme. Nicht aber Haltung, Zucht etc.

    Dir ist das erlaubt zu tun, was in der Genehmigung formuliert ist. Nicht mehr, nicht weniger. Wenn die Erlaubnis zur Zucht mit aufgeführt ist, umso besser.:winking_face:



    Mit der Entnahmegenehmigung die mir persönlich vorliegt, dürfte ich sogar wahrscheinlich (ich müsste nochmals genau nachlesen) einen proserpina aufsammeln und präparieren. Somit wäre die Inbesitznahme (zeitweise, bis zur Weitergabe ans Museum) vielleicht(!!!) sogar möglich.

    Aber warum? Das Tier ist auch so einwandfrei am Leuchtturm zu bestimmen; Verwechslungsarten gibt es nicht. Die Beobachtungsdaten wären eindeutig.

    Eine Weitergabe oder Zucht wäre mit meiner Genehmigung allerdings wohl eher nicht drin.


    Wenn du das Glück hast, eine umfassendere Genehmigung zu haben, die auch die Zucht mit einschließt, wird sicher auch formuliert sein, was dir mit den Nachkommen zu tun erlaubt ist.


    Vielleicht läuft das in Österreich bzw Niederösterreich auch einfacher. Ich würde es dir zumindest wünschen und gönnen. :winking_face: :thumbs_up:


    Noch etwas zur Eingangsfrage: Proserpinus proserpina ist eh in Ausbreitung begriffen und erweitert sein natürliches Arial stetig. Ein künstliches Aussetzen, mal unabhängig davon ob man es darf oder nicht, erscheint mir mehr als kontraproduktiv für den natürlichen Bestand und die wissenschaftlichen Arbeiten mit der Art, die vielleicht irgendwo laufen.


    Rudi

  • Hallo,


    Ja, Österreich ist da sehr viel lockerer als Deutschland offensichtlich.


    Österreich hat ja auch kein Bundesartenschutzgesetz, sondern 9 Landes-Artenschutzverordnungen.


    In Niederösterreich heißt es zB. zu „besonders geschützten Arten“:


    „…ist es verboten, diese:

    • Tiere zu verfolgen, absichtlich zu beunruhigen, zu fangen, zu halten, zu verletzen oder zu töten, im lebenden oder toten Zustand zu erwerben, zu verwahren, weiterzugeben, zu befördern oder feilzubieten.“

    Dieser Block an Verboten wird in NÖ als „Eingriff gemäß Artenschutzverordnung“ bezeichnet.



    Da in meiner Sammelgenehmigung eine „Ausnahme vom Eingriff gemäß Natur- und Artenschutzverordnung“ die Rede ist, gilt somit dann der gesamte Block nicht. Als Auflage ist nur enthalten „…ist bei besonders geschützten Arten die Aufsammlung auf eine geringe Menge zu beschränken.“


    Es muss lediglich Buch geführt werden, was ich entnehme und was damit passiert sowie der Datensatz jedes Jahr an die Behörde geschickt werden.


    Kaufen dürfte sie damit aber wohl dennoch niemand, zumindest in Niederösterreich, da ja ohne Ausnahmegemehmigung das „erwerben“ und „verwahren“ verboten ist…


    Wie ist das in Deutschland? Ist bei euch das Besitzen besonders geschützter Arten auch verboten?


    LG

  • Kaufen dürfte sie damit aber wohl dennoch niemand, zumindest in Niederösterreich, da ja ohne Ausnahmegemehmigung das „erwerben“ und „verwahren“ verboten ist…

    So könnte man das auslegen, ja. Aber ob es wirklich so ist, wer weiß....ist halt "Beamtenösterreichisch" :winking_face:

    Für Deutsches Recht gibt es weitere Literatur, welche in der Regel für Anwälte, Kanzleien etc. zur Verfügung stehen. Hab im Moment nicht im Kopf, wie der Fachausdruck hierfür ist. Aber da werden Gerichtsurteile, Einschätzungen von Rechtswissenschaftlern, Stellungnahmen von Fachausschüssen etc. gesammelt. Diese dienen zur Orientierung im Dschungel der möglichen Rechtsprechung. :grinning_face_with_sweat: Sprich als Hilfestellung wie ein Gesetz oder eine Verordnung inhaltlich auszulegen ist....mal so, mal so... möglicherweise, oder auch nicht...

    "Recht haben, heißt noch nicht Recht bekommen"...ist ne deutsche Weisheit. :beaming_face_with_smiling_eyes:


    Wie ist das in Deutschland? Ist bei euch das Besitzen besonders geschützter Arten auch verboten?

    Nun...das ist eigentlich ganz einfach zu beantworten: wenn die Tiere legal aufgesammelt oder legal weitergegeben wurden, gibt es kein Besitzverbot. Nur muss das der Besitzer der fraglichen Tiere auf Anfrage auch beweisen/dokumentieren können.

    Aus diesem Grund gibts auf ACTIAS die Herkunftsnachweise für nach Deutschem Recht in Deutschland geschützte Arten, die aus Zweit- oder Drittstaaten eingeführt werden.


    Theoretischer Fall für dich:

    Du sammelst mit deiner Entnahmegenehmigung ein in Österreich und Deutschland besonders geschütztes Tier auf.

    An einen Österreicher darfst du das Tier nicht weitergeben, wenn der nicht auch eine Ausnahmegenehmigung hat um das besagte Tier auch besitzen zu dürfen. (Das stell ich mal ungeprüft so in den Raum aufgrund deiner obigen Ausführungen)

    An einen Deutschen darfst du das Tier schon weitergeben, wenn der von dir einen Herkunftsnachweis erhält, mit dem er im Zweifelsfall dem deutschen Amt bestätigen kann, dass das Tier legal in Österreich aufgesammelt und an ihn legal weiter gegeben wurde.


    Alles in allem ziemlicher Humbug und geht völlig an der Realität vorbei.

    Aber Papier ist halt geduldig. :see_no_evil_monkey:


    LG

    Rudi

  • hallo,


    Ja, genau so würde ich das dann auch interpretieren :winking_face:


    LG

  • Hallo Kay,

    Kann leider nur in Deutsch antworten, aber dafür die passenden Tips geben.

    Die Zucht von P.proserpina ist nicht schwierig und wunderschön zu beobachten, wenn Du ihnen die passenden Bedingungen bieten kannst.

    Alles geht am besten in einem kleinem Gewächshaus in einem aufgestellten Moskitonetz.Die Puppen sollten schon unter relativ natürlichen

    Bedingungen in einem frostfreien ( minimal + 2°C )gehaltenem Gewächshaus gelagert werden und auch den Frühling mit langsam steigenden

    Temperaturen ( Tag/Nachtabsenkung ) erhalten. Nach dem schlüpfen der Falter ( mitte/ende Mai) in das Moskitonetz setzen. In dem Monet

    sollte eine blaue Blume/Pflanze (am besten Echium vulgare Natternkopf ! ) aufgstellt sein. Dazwischen , auf gleicher Höhe zwei-.drei blaue

    Flaschenverschlüsse gefüllt mit Honig, Dextrosel, Wasser gemisch 1:8 . 1:10 . Die Falter lernen sehr schnell selber zu trinken und auch die Kopula

    und Eiablage ( am besten an Epilobium angustifolium + Epilo. parvifolium, Pflanzen im Topf.) ist kein Problem.Bei guter Pflege leben die Falter

    sehr lange, legen viele Eier und sind bei allem sehr schön zu beobachten. Die Falter lernen alles sehr schnell und fliegen sehr schön im Mosknet.

    Bei gutem Wetter geht auch das alles sehr gut im Freiland ( Garten/Balkon/Terasse! ) mit Folien/Plastikdach vor Regen geschützt .

    Ich habe sie in den 1970 jahren, wo es noch keinen Artenschutz gab schon oft gezüchtet. Ich hoffe du kannst das lesen und ich konnte Dir helfen. :dafür:

    Wenn Du noch fragen hast bitte schreiben/antworten :winking_face:


    Beste Grüße

    Heiner

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  • Hallo Rudi,


    wenn ich eine Frage zur Zucht stelle so erwarte ich mir in erster Linie Antworten darauf und nicht nur eine Diskussion über den Artenschutz.

    Die Frage von Kay ist ja das Hauptthema. Wenn das so weiter geht muß man schon über die Zucht vom Kohlweißling sich im Vorfeld über den Schutzstatus informieren

    um nicht wieder eine Endlosdiskussion auszulösen.


    Werner

  • Moin Werner,


    für mich sind beide Fragen, sowohl die fachliche, als auch die rechtliche Komponente interessant genug um besprochen zu werden.

    Noch dazu, weil es den Anschein hatte, dass Kay zu dieser Art in beiden Bereichen wenig Erfahrung hat.


    Aber lass mas dabei bewenden.


    Und wenn die alten Hasen zu den Ansprüchen der Art mit Infos beitragen können, ist das umso schöner.


    Rudi

  • Hallo,


    Ich muss Werner hier ein bisschen recht geben. Der Grund warum ich mich geäußert hab, war auch lediglich die falsche Pauschalaussage, dass man den Nachtkerzenschwärmer in Europa nicht legal züchten dürfe, was natürlich nicht stimmt.


    Ich gehe mit Werner d‘Accord, es ist lästig wenn auf ein Zuchtthema sofort „ILLEGAL!!!“ als erste Antwort kommt…


    LG

  • Ich denke, die Moderatoren sind quasi dazu verpflichtet einen entsprechenden Vermerk anzubringen, sobald es um solche geschützten Arten geht. Meines Wissens werden auch keine Fotos vom Nachtkerzenschwärmer eingestellt, die eindeutig nicht aus dem Freiland stammen.

    Dieses Vorgehen sehe ich als eine Absicherung gegen Anfeindungen bis hin zu Verbotsandrohung von Actias, was es ja vor Jahren mal gegeben hat. Der eine oder andere wird sich an diese bizarre Posse eines offenbar querulantisch veranlagten Zeitgenossen erinnern.

    So lange man derartigen Ärger mit einem kleinen Vermerk vermeiden kann, finde ich es völlig in Ordnung.

    Schöne Grüße

    Thomas

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    Eben, das ganze sollte keine Aufforderung zur Diskussion des Artenschutzes darstellen - lediglich einen Hinweis für alle, die sich des Artenschutzrechts nicht bewusst sind und hier ggf. unbedachte Aussagen tätigen, die sie später evtl. bereuen könnten (und nein, der Hinweis war nicht falsch - die Art ist geschützt...dass es trotzdem Genehmigungen gibt, ist eine andere Seite und ja letztlich unser täglich Brot hier - auch bei Suchanfragen geschützter Arten werdet ihr einen ähnlichen Hinweis finden). Es geht auch ein wenig um den Schutz jeglicher Teilnehmer an der Diskussion und nicht um pauschale Anschuldigungen a la "ILLEGAL!!!".

    Also lassen wir das jetzt bitte - das war hier der letzte Kommentar zum Schutzstatus. Weiteres bitte bei Bedarf in einem neuen Thema diskutieren.


    Gerne aber weitere Infos zur eigentlichen Frage :smiling_face:


    LG, Toni