Bitte teilt mir doch mit, wo steht dass man NICHT Lichtfang betreiben darf.
Im § 4 steht STRENG GESCHÜTZE ARTEN und VORHER muß man das Wörtchen UMZU einsetzen.
Leimringe (Baumarkt, Gartenbaubetriebe), auch Pestizide, Scheinwerfer z.B auf Sportpätzen und 1000 andere Dinge
würden sonst § 4 erfüllen, tun es aber nicht.
§ 4 hat eine ZIELSETZUNG-um streng geschützte Arten anzulocken. Beutzte Großbuchstaben, da man auf andere Sachen eingeht und alle verwirrt.
Bin nicht gegen das Anlegen von Sammlungen, es ist eigentlich ein MUß für Anfänger.
Bin nur gegen das KAUFEN von toten, unetikettierten ...Materials.
Das Forum heißt ACTIAS und Zuchtmaterial davon ist extrem schön, (leicht) zu züchten, nachzuzüchten, präparieren
und erlaubt (fast alle Arten).
Gebt/gib mir doch mal das Gestz wo steht, das LICHTFANG verboten ist ohne nur zu schreiben, dass ich meine Meinung bei mir behalten soll.