Guten Morgen Timo,
Auskunft bekommst Du beim LANUV deines Bundeslandes. Hier wird unterschieden zwischen "geschützt" und "streng geschützt". Das Bundesnaturschutzgesetz ist als Rahmengesetzt die eigentliche Grundlage; wird aber halt nicht jedes Jahr novelliert, so dass dort nur rudimentäre und recht allgemein gehaltene Schutzbestimmungen aufgeführt sind. Ich habe den Wortlaut jetzt nicht zur Hand, aber es sollten bis auf die weissflügeligen Weisslingsarten alle Tagfalterarten unter Schutz stehen. In den Bundesländern ist das dann aber näher spezifiziert.
Deine Idee unterstütze ich grundsätzlich, dass Schmetterlingsarten durchaus per Nachzucht die Bestände in der Natur stärken sollten. Das Dilemma dabei ist, dass Zuchtmaterial dann nicht aus anderen Länder kommen darf. Bei "Wanderfaltern" ginge das noch. Bei lokalen Vorkommen aber schon nicht mehr. Es würde keinen Sinn machen z.B. Parnassius apollo aus Usebekistan an die Mosel zu bringen. Auch dürfen keine F2 Generationen ausgesetzt werden...usw....
Gruß
Dirk