Fang- und Zuchtgenehmigung untere Naturschutzbehörde

    Guten Morgen Timo,

    Auskunft bekommst Du beim LANUV deines Bundeslandes. Hier wird unterschieden zwischen "geschützt" und "streng geschützt". Das Bundesnaturschutzgesetz ist als Rahmengesetzt die eigentliche Grundlage; wird aber halt nicht jedes Jahr novelliert, so dass dort nur rudimentäre und recht allgemein gehaltene Schutzbestimmungen aufgeführt sind. Ich habe den Wortlaut jetzt nicht zur Hand, aber es sollten bis auf die weissflügeligen Weisslingsarten alle Tagfalterarten unter Schutz stehen. In den Bundesländern ist das dann aber näher spezifiziert.

    Deine Idee unterstütze ich grundsätzlich, dass Schmetterlingsarten durchaus per Nachzucht die Bestände in der Natur stärken sollten. Das Dilemma dabei ist, dass Zuchtmaterial dann nicht aus anderen Länder kommen darf. Bei "Wanderfaltern" ginge das noch. Bei lokalen Vorkommen aber schon nicht mehr. Es würde keinen Sinn machen z.B. Parnassius apollo aus Usebekistan an die Mosel zu bringen. Auch dürfen keine F2 Generationen ausgesetzt werden...usw....

    Gruß

    Dirk

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    Eigentlich hatte ich gar nicht vor die Tiere aus der Natur zu entnehmen und zu züchten, viele Arten sind ja auch recht schwierig (z.b. Bläulinge mit ihrer Ameisen Symbiose) sondern wollte eigentlich nur die Tiere Fangen Dokumentieren, Fotographieren und wieder Freilassen. Nur wenn ich jetzt z.b. ein Tagpfauenaugen Weibchen oder ein Kohlweißling etc. Finde würde ich die Züchten weil die einfach sind. Das was du gesagt hast: "Das Dilemma dabei ist, dass Zuchtmaterial dann nicht aus anderen Länder kommen darf. Bei "Wanderfaltern" ginge das noch. Bei lokalen Vorkommen aber schon nicht mehr. Es würde keinen Sinn machen z.B. Parnassius apollo aus Usebekistan an die Mosel zu bringen. Auch dürfen keine F2 Generationen ausgesetzt werden...usw....", würde da also gar nicht zutreffen, zudem weiß ich das bereits aber Trotzdem nochmal Danke fürs erinnern. Geschützte Arten darf man also auch schon nicht mehr Fangen? Ok, gut denken kann man sichs aber es zu wissen ist besser. Dann Hacke ich da mal beim LANUV nach

    Danke für die Schnelle Antwort :winking_face:

    Natürlich Führe ich Selbstgespräche, ich bin Biologe, manchmal brauche ich eben kompetente Beratung :emojiSmiley-12:

    Hallo Timo,

    ich wollte ja gar nichts unterstellen. Wenn Du alleine die Kartierung von Schmetterlingen durchführen willst, bekommst Du grundsätzlich sehr einfach eine "Fanggenehmigung", bzw. eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetzt von der unteren Naturschutzbehörde der Stadt oder des Kreises. Hierzu reicht ein formloser Antrag, dem Du aber eine wissenschaftliche Grundlage geben musst. Z.B. ein Begleitschreiben eines Dozenten, Mitgliedschaft z-B. in einem Naturschutzverein etc. Verpflichtung zur Meldung der gewonnenen Daten z.B. an die Bearbeiter der "roten Liste" etc. Ohne die Genehmigung läufst Du Gefahr eine Anzeige abzubekommen. Hier in NRW wurde ein "Schmetterlingsjäger" wegen Betretung des Lebensraums einer Haselmaus und Störung dieser angezeigt. Da die Fanggenehmigung für Schmetterlinge fehlte wurde er tatsächlich gerichtlich belangt.

    Gruß Dirk

    • Official Post

    Moin zusammen,

    also ich wollte mich hier eigtl. aus der Diskussion erstmal raus halten - hier würde ich dann aber doch mal kurz einsteigen, da man so einiges nicht so ganz stehen lassen kann...

    Auskunft bekommst Du beim LANUV deines Bundeslandes

    LANUVse gibt's nur in NRW :face_with_tongue: (aber sind wir mal nicht so kleinlich^^)

    Die korrekte Auskunft bekommst du auch, ohne irgendwelche Behördenmitarbeiter nerven zu müssen - nämlich auf https://www.wisia.de/FsetWisia1.de.html. Die Seite wurde extra dafür geschaffen, den Schutzstatus aller in Deutschland geschützten Arten einzusehen. Artname bei "Recherche" oben rechts eingeben und du bekommst ein Ergebnis. Wenn es kein Ergebnis gibt, ist die Art entweder falsch geschrieben oder in D nicht geschützt.

    Das Bundesnaturschutzgesetz ist als Rahmengesetzt die eigentliche Grundlage; wird aber halt nicht jedes Jahr novelliert, so dass dort nur rudimentäre und recht allgemein gehaltene Schutzbestimmungen aufgeführt sind.

    Du wirst allerdings in keinem Bundesland eine Abweichung der geschützten Arten vorfinden. Das Recht, weitere Arten unter Schutz zu stellen, obliegt gem. $54 Abs. 1 BNatSchG dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

    aber es sollten bis auf die weissflügeligen Weisslingsarten alle Tagfalterarten unter Schutz stehen

    Stimmt natürlich und glücklicherweise nicht. Es sind schon ein paar Artengruppen - aber noch längst nicht alle. Geschützt sind bspw. alle Lycaena, Polyommatus, Coenonympha, Colias, Argynnis, um mal ein paar Beispiele zu nennen.

    In den Bundesländern ist das dann aber näher spezifiziert.

    Auch dürfen keine F2 Generationen ausgesetzt werden...usw....

    Gem. §40 Abs. 1 BNatSchG wird hier nicht in Generationen unterschieden:

    "Das Ausbringen von (...) Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde".

    Beste Grüße,

    Toni

    • Official Post

    Also...

    aber es sollten bis auf die weissflügeligen Weisslingsarten alle Tagfalterarten unter Schutz stehen. In den Bundesländern ist das dann aber näher spezifiziert.

    Das ist so nicht richtig. Erstens ist der Schutz im BNatSchG geregelt. Ja, technisch gesehen wird das durch die jeweiligen Ausführungsgesetze der Länder geregelt, aber sowas wie der Schutzstatus wird dort eigentlich einfach übernommen. Mir ist kein Fall bekannt in dem eine Art nur durch ein Ausführungsgesetz geschützt ist. Dann ist es so, dass primär jedes (Wild-) Tier und jede Pflanze einen gewissen Pauschalschutz besitzt. Das bedeutet fangen/entnehmen oder töten ist ohne vernünftigen Grund nicht erlaubt egal was es ist. Nun ist das reichlich schwammig und hat in der Praxis kaum Bewandtnis. Die Bestimmung oder Kartierung ist in jedem Fall ein vernünftiger Grund der keiner Genehmigung bedarf. Nicht geschützte Arten darf man somit ohne weiteres fangen und entnehmen. Die geschützen Arten darf man ohne Genehmigung nicht fangen, entnehmen und auch nicht in Besitz haben (da gibt es noch bisschen komplizierte Unterschiede zwischen besonders und streng geschützten Arten). Dafür ist eine Befreiung von den betreffenden Bestimmungen des BNatSchG durch die Untere Naturschutzbehörde notwendig. Das ist z.B. für die Forschung oder Bildung zulässig diese auszustellen. Die UNBs zieren sich da normal wenig. Welche Arten geschützt sind kann man auf Wisia einsehen (Name muss richtig geschrieben sein). Für Lichtfang gibt es keine klare Regelung. Der Konsens ist, dass das genehmigungspflichtig ist, weil man nicht kontrollieren kann ob geschützte Arten angelockt werden. So, das mal zum Schutz.

    Mit Roten Listen hat das nichts zu tun. Die Roten Listen haben mit gesetzlichem Schutz überhaupt gar nichts zu tun. Das vermischen viele gern. Manchmal werden Genehmigungen an Datenweitergabe gekoppelt, damit das Land oder der Kreis diese zur Planung verwenden kann. Die können auch für die Roten Listen verwendet werden, wenn sie weitergegeben werden und nicht irgendwo in der Schublade landen.

    Zum Thema züchten und aussetzen: Das ist laut BNatSchG grundsätzlich verboten, wenn es sich um gebietsfremde Tiere handelt (Edit: Stimmt nicht ist generell verboten). Es ist also zu betonen, wer hier einen Osterluzeifalter oder auch nur ein Schwalbenschwanz aus Italien freilässt macht sich strafbar. Praktisch verfolgt das natürlich keiner. Trotzdem am besten einfach lassen. Innerhalb Deutschlands ist es in den meisten Fällen ok, aber lieber nicht Held spielen und die Natur allein retten wollen. Wenn muss sowas gut geplant und wissenschaftlich begleitet werden und kann dann auch genehmigt werden.

    Dann noch zum Gebietsschutz: Grundsätzlich egal, außer NSG und Nationalpark (möglicherweise noch Biosphärenreservat Kernzone). Da braucht man eine Genehmigung und zwar mindestens von der ONB. Das wäre eine Betretungsgenehmigung zusätzlich bräuchte man natürlich noch die Befreiung von den Artenschutzbestimmungen. Das wird aber dann meist in einer Genehmigung verarztet. Die ONBs sind im Gegensatz zu den UNBs oft nicht so zugänglich und je nach Sachbearbeiter ist es sehr schwer eine solche Genehmigung zu bekommen. Auch der eigentlich ausreichende Zweck der Forschung wird oft nicht akzeptiert. Ein Versuch ist es immer Wert. Unter Umständen kann man auch über das Landesamt gehen. Das ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.

    Willkommen im deutschen Bürokratiedschungel...

    Grüße Dennis

    Edit: Toni war schneller :face_with_tongue:

    • Official Post

    wenn es sich um gebietsfremde Tiere handelt.

    Hast du dazu nochmal einen Gesetzestext? Hätte ich zwar auch so im Kopf, aber die entsprechende Passage mit dieser Aussage bezieht sich auf Pflanzen und nicht auf Tiere. S. mein Zitat von §40 Abs. 1 BNatSchG.

    ("Das Ausbringen von Pflanzen in der freien Natur, deren Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt, sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies gilt nicht für künstlich vermehrte Pflanzen, wenn sie ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben")

    Da braucht man eine Genehmigung und zwar mindestens von der ONB

    Grundsätzlich würde ich hier mal noch einwerfen, dass extrem vieles von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Bei Dennis mag es zB in Hessen die ONB sein, in anderen Bundesländern kann so ziemlich alles außer der Import von FFH Arten (Zuständigkeit BfN) über die UNB laufen. Ich würde sogar soweit gehen, dass in den meisten Bundesländern die UNB für jegliche Fragen in diesen Bereich zuständig ist und auch NSG-Genehmigungen u.Ä. ausstellen kann (hier in Nds. bspw. ziemlich unbürokratisch und schnell machbar, je nach Bearbeiter).

    LG,

    Toni

    Also ich hatte jetzt einfach mal der Startseite: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de) geschrieben. Falls ich keine Genehmigung brauche oder doch eine aber was ich beachten muss dann werden die mir das hoffentlich schreiben. In BW hab ich aber bisher die Erfahrung gemacht das Artenschutz und Bestimmungen was man ein- /aus- und im Haushalt führen darf recht locker sind.

    Hattet ihr mal überlegt für diese ganzen Gesetzte und Bestimmungen ein Art Seminar zu halten wo ihr das (vllt online über Zoom o.ä.) erklärt. Ich denke das Thema interessiert nämlich eine große gruppe von Mitgliedern auf Actias die wie ich im Studentenalter sind und sich damit nicht auskennen.

    Natürlich Führe ich Selbstgespräche, ich bin Biologe, manchmal brauche ich eben kompetente Beratung :emojiSmiley-12:

    • Official Post

    Hast du dazu nochmal einen Gesetzestext?

    Ja steht in §40:

    "Das Ausbringen von Pflanzen in der freien Natur, deren Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt, sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. [...] Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedstaaten nicht auszuschließen ist."

    Weiß nicht wie du das verstehst, aber der Nebensatz "deren Art in freier Natur nicht mehr vorkommt..." bezieht sich m.E. auf die Pflanzen. Damit wäre die Ausbringung jeglicher Tiere verboten. Nichtmal nur gebietsfremder. Da ist dann eher die Frage was Ausbringung ist.

    Bei Dennis mag es zB in Hessen die ONB sein, in anderen Bundesländern kann so ziemlich alles außer der Import von FFH Arten (Zuständigkeit BfN) über die UNB laufen.

    Echt ist das ein Hessen-Ding? Ich dachte das wär überall so. Na ja, im Föderalismus weiß man irgendwann nicht mehr was normal und was unnormal ist. Was macht bei euch dann die ONB überhaupt noch :face_with_tongue: ?

    Wenn bei streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG bei WISIA b steht, ist das dann für besonders geschützt? Und bei BNatSchG Novellierung eine 1?

    Natürlich Führe ich Selbstgespräche, ich bin Biologe, manchmal brauche ich eben kompetente Beratung :emojiSmiley-12:

    • Official Post

    Falls ich keine Genehmigung brauche oder doch eine aber was ich beachten muss dann werden die mir das hoffentlich schreiben.

    Wie gesagt, das hängt halt davon ab was du konkret machen willst. Wenn du außerhalb von Schutzgebieten nur Kohlweißlinge fangen willst, dann brauchst du keine Genehmigung. Wenn du geschützte Arten fangen willst/musst schon. Wenn du in Schutzgebiete willst brauchst du sowieso eine Genehmigung. Ich denke das Landesministerium wird dich nur an die zuständige Behörde weiterleiten.

    Das blöde ist halt, dass du für fast jede Kleinigkeit einzeln Genehmigungen beantragen musst, weil meiner Erfahrung nach keine Pauschalgenehmigungen ausgestellt werden z.B. für die gesamte Landesfläche sondern meist für einzelne Landkreise oder Schutzgebiete. Da haben wir in Hessen vergleichsweise Glück, dass sowas bei uns halbwegs geht. Weiß ich nicht wie da die Erfahrungen aus anderen Bundesländern sind. Daher sollte man sich vorher gut überlegen wofür man genau eine Genehmigung braucht und das dann auch gut begründen können.

    Hattet ihr mal überlegt für diese ganzen Gesetzte und Bestimmungen ein Art Seminar zu halten wo ihr das (vllt online über Zoom o.ä.) erklärt.

    Ich glaub die Idee kam schonmal auf. Ist sicher eine Möglichkeit, ich weiß nur nicht wie man das informativ machen kann im Anbetracht der fehlenden Verallgemeinerbarkeit über alle Bundesländer. Wenn es nur um's BNatSchG geht sicher machbar.

    Wenn bei streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG bei WISIA b steht, ist das dann für besonders geschützt?

    Ja und "s" ist streng geschützt.

    Und bei BNatSchG Novellierung eine 1?

    Ach das ist die BArtSchV (die gibt's ja auch noch). Ignorier das, das ist quasi nur die Artenliste was geschützt ist und was nicht.

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    • Official Post

    Hattet ihr mal überlegt für diese ganzen Gesetzte und Bestimmungen ein Art Seminar zu halten wo ihr das (vllt online über Zoom o.ä.) erklärt

    Habe ich tatsächlich schon eine Weile - bisher scheitert es aber an der freien Zeit hierfür...

    Weiß nicht wie du das verstehst

    Jo, eben genauso wie du scheinbar. Darum habe ich zu deiner ersten Aussage nochmal nachgefragt....aber ich würde es ebenfalls so sehen, dass gebietsfremde Arten nur bei Pflanzen relevant sind und Tiere grundsätzlich verboten sind.


    Was macht bei euch dann die ONB überhaupt noch

    Gibt's die hier überhaupt? :face_with_hand_over_mouth:

    • Official Post

    Darum habe ich zu deiner ersten Aussage nochmal nachgefragt....aber ich würde es ebenfalls so sehen, dass gebietsfremde Arten nur bei Pflanzen relevant sind und Tiere grundsätzlich verboten sind.

    Ok sehr gut. Ja ich hatte irgendwie im Kopf dass das für Tiere und Pflanzen gilt, aber Tiere sind dann doch anders. Sorry, für's fake-news verbreiten...

    Gibt's die hier überhaupt?

    Das musst du schon selber wissen :grinning_face_with_smiling_eyes: Ich wusste schon immer dass das kompliziert ist, aber ich hab mir das gerade mal für andere Bundesländer angeschaut und es ist noch komplizierter als ich dachte...

    Also Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben eine ONB die genauso wie in Hessen auch für die Schutzgebiete zuständig ist, so wie ich das verstehe Bayern auch (?). Bei uns in Hessen ist aber z.B. die UNB für NSGs unter 5 ha zuständig (davon gibt es aber fast keine). Auch schön ist, dass die Behörden nie sagen was sie sind. Die UNB heißt z.B. manchmal Umweltamt, manchmal ist es einfach der Fachbereich Naturschutz der Kreisverwaltung :wut: Wie auch immer, ich mach jetzt hier keine Liste für alle Bundesländer :face_with_hand_over_mouth:

    Im Zweifel würde ich mich erstmal dumm stellen und die UNB fragen. Die sind meistens zugänglicher. Wenn die nicht zuständig sind reichen die einen weiter zur ONB oder was auch immer.

    Also in NRW meldet man sich auch bei den UNBs. Meistens gibts auch unbürokratisch und schnell entsprechende Genehmigungen.

    Fürs Sammeln allerdings eher nicht.

    Kurzzeitiges Fangen zum bestimmen usw. und auch Betreten von NSGs jedoch schon.

    Es ist aber auch so, dass einige Kreise stur sind und nie Genehmigungen rausgeben.

    In NRW müsstest du dich für alle 50 (oder wieviele es auch sind) Kreise und Städte eine eigene Genehmigung holen.

    Schade, wenn man nach Österreich guckt, wo man in einigen Bundesländern für einen kleinen Jahresbeitrag eine vielumfassende Freilandforscherkarte erhalten kann.

    Da sind wir in D noch sehr defizitär aufgestellt - gerade im Hinblick auf öffentliche und ehrenamtliche Kartierungen und ähnlichem. Die Behörden bekämen kostenlose, top Datensätze und zieren sich doch irgendwie... Traurig 😞

    Schade, wenn man nach Österreich guckt, wo man in einigen Bundesländern für einen kleinen Jahresbeitrag eine vielumfassende Freilandforscherkarte erhalte

    Ich finde es richtig super dass es das bei uns in Österreich gibt. Erwähnenswert ist auch, dass die Freilandforscherkarte über einen Verein läuft, da der Verfahrensaufwand bei der Bezirkshauptmannschaft bis zu 120€ + Formeller Aufwand etc. betragen kann.

    :thumbs_up:

    • Official Post

    In NRW müsstest du dich für alle 50 (oder wieviele es auch sind) Kreise und Städte eine eigene Genehmigung holen.

    Ja und so ist es leider meines Wissens in (fast) allen Bundesländern minus ein paar Sonderregelungen. Selbst gesetz dem Fall alle UNBs/ONBs wären der Forschung gegenüber positiv eingestellt kann man so absolut nicht arbeiten. Weder als ehrenamtlicher, noch beruflich (da ist es nur dann einfacher wenn deine Aufträge direkt mit Genehmigungen einhergehen). Ich persönlich bin in mindestens 3 oder 4 Bundesländern regelmäßig aktiv. Man kann sich ausrechnen wieviele Genehmigungen ich da bräuchte.

    Da sind wir in D noch sehr defizitär aufgestellt - gerade im Hinblick auf öffentliche und ehrenamtliche Kartierungen und ähnlichem. Die Behörden bekämen kostenlose, top Datensätze und zieren sich doch

    Das ist richtig und eben auch für die Behörden ein riesiges Problem, weil deren Datengrundlage sind fast ausschließlich ehrenamtlich erbrachte Daten. Abgesehen von einem kleineren Anteil an Fachgutachten die aber in der Regel spezifisch z.B. für Bauvorhaben und andere Eingriffe in Auftrag gegeben werden müssen (und nicht jeder Fachgutachter ist mit allen Organismen gut vertraut um es mal vorsichtig auszudrücken). Die Behörden haben selbst nicht genügend Mitarbeiter um selbst Kartierungen durchzuführen und oft auch kein Geld um welche in Auftrag zu geben. Wenn man es einfacher machen würde sich ehrenamtlich zu engagieren und Daten zu erbringen (vor allem auch in Schutzgebieten, denn da will man ja auch Schutzziele erreichen), dann würde jeder gewinnen. Das versandet aber entweder im Dschungel der Bürokratie oder ist politisch nicht gewollt. Man müsste hier mehr Druck ausüben, denn die Gesetze würden es eigentlich hergeben. Es ist allein die individuelle Auslegung einzelner Behörden an denen man meistens scheitert. Ich denke da spielen auch gesellschaftliche Spannungen mit rein, denn Naturschützer werden oft als Verhinderer (von Bauvorhaben etc.) erlebt, denen man nicht zu viel Raum geben möchte, weil man fürchtet "den Fortschritt" damit zu blockieren. In Hessen hat es funktioniert eine Arbeitsgemeinschaft zu gründen die genug Gewicht in die Wagschale werfen konnte um eine Genehmigung bei der Obersten Behörde auszuhandeln. Vielleicht kann sowas auch in anderen Bundesländern funktionieren. Ideal ist das aber auch alles nicht. Ich weiß nicht wie man da zukünftig auf bessere Lösungen hinarbeiten kann. Bleibt zu hoffen dass da auch ein gesellschaftlicher Wandel stattfindet und Naturschutz von der breiten Öffentlichkeit langsam als Priorität empfunden wird.

    Wenn man es einfacher machen würde sich ehrenamtlich zu engagieren und Daten zu erbringen (vor allem auch in Schutzgebieten, denn da will man ja auch Schutzziele erreichen), dann würde jeder gewinnen.

    Das höre ich immer wieder. Zusätzlich kann man nur effektiv schützen, was man kennt. Die anspruchsvollen Arten haben da am ehesten das Nachsehen.

    Das Absurde ist halt, wenn Themen zu komplex werden, steigt doch jeder erstmal aus, egal ob kurzfristig oder langfristig.

    Es gibt zwar überall Fachspezialisten, die einem weiterhelfen können, aber für Laien, die mit wenig Aufwand viel bewirken können, ist das ein Dschungel der Bürokratie. In Österreich kann da wahrscheinlich jeder mit wenig Zeit und etwas Interesse recht einfach seinen Beitrag leisten.

    Und dann fahren viele wieder nach Österreich. Schön, keine Frage, aber dient der Lösung des Problems nicht wirklich.

    Ich habe auch mal gelesen, da der Schutzstatus in Österreich nicht so streng ist "kann jeder effektiv schützen, was er kennt".

    Gibt es keine Arten, kann man nichts schützen.

    Quote

    Ich denke da spielen auch gesellschaftliche Spannungen mit rein, denn Naturschützer werden oft als Verhinderer (von Bauvorhaben etc.) erlebt, denen man nicht zu viel Raum geben möchte, weil man fürchtet "den Fortschritt" damit zu blockieren.

    Da hatten wir in Büchig, das noch Teil Blankenlochs ist, ein Riesen Aufruhr. Die Stadt Wollte den Dortigen Wald Platt machen um Hochhäuser/Wohnsiedlungen zu Bauen. Waren alle Dafür nur die Naturschützer und einige Hundebesitzer nicht, wir die BUND Jugendgruppe haben dann Flyer aufgehängt und die Leute Informiert und siehe da bei der Abstimmung (ja es gab dazu eine Bürger wahl) kamm raus das 86% dagegen und nur 7% dafür waren (Rest hat sich enthalten). Diese :emojiSmiley-90: Bürokraten haben halt immer nur den Gewinn und nicht den Nutzen im Kopf.

    Natürlich Führe ich Selbstgespräche, ich bin Biologe, manchmal brauche ich eben kompetente Beratung :emojiSmiley-12:

    • Official Post

    Es gibt zwar überall Fachspezialisten, die einem weiterhelfen können, aber für Laien, die mit wenig Aufwand viel bewirken können, ist das ein Dschungel der Bürokratie.

    Es ist aber ja selbst für die Fachspezialisten ein Problem. Also selbst wenn wir mal den Schwund der Experten außer Acht lassen: Es gibt niemanden der hier irgendwie einen Vorteil hat. Selbst Uniprofessoren haben da keinen Vorzug. Auch die (beruflichen) Experten müssten sich theoretisch ihre 500 Genehmigungen beantragen, wenn sie denn legal in einem größeren Gebiet arbeiten wollen. Klar kann man jetzt sagen: Warum müssen so viele Leute aus ganz Deutschland in NSGs von Bundesländern rumrennen wo sie gar nicht wohnen? Ein Grund ist Expertenmangel der andere dass mehr Daten nicht schaden können. Und noch ein ganz anderer, dass Naturerfahrung wichtig für so viele Sachen ist, vor allem auch die Weiterbildung. Selbst für Experten die eben auch nie auslernen. Aber gut, ich hoffe dass ich hier eigentlich niemandem erklären muss warum pauschale Fang- und Betretungsverbote eine dämliche Schutzstrategie sind (vor allem für Insekten).

    Es ist ja auch nicht alles schlecht und es gibt momentan riesige Fortschritte und durchaus auch einige schöne Erfolgsgeschichten. Trotzdem muss man halt mal sagen, dass vieles einfach noch ziemlich miserabel läuft. Es soll noch Leute geben die glauben Deutschland wäre ja ach so fortschrittlich beim Naturschutz und dass die Behörden da ja ganz viel tun (wollen sie teilweise auch können es aber nicht). Die Realität ist leider, dass der Naturschutz ganz unten auf der Prioritätsliste und damit auch auf der Liste der Geldverteilung steht. Gut, aber genug Moralapostel, zurück zu hilfreichen Diskussionen.

  • AD

    Werte Kollegen,

    selbst wenn ich mal wieder in ein Wespennest steche, schon mal daran gedacht, dass das Vorgehen des amtlichen Natur-und Artenschutz in Deutschland einen tieferen Sinn hat ?

    Wäre es nicht auch in diesem Bereich unerträglich, falls eine größere Zahl von nicht weisungsgebundenen Fachleuten vorhanden wäre.

    Denke man nur an die konsequente Verneinung des Insektensterbens auf politischer Ebene und durch die entsprechenden Lobbyisten.

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