Darf man Saturnia pyri in Österreich halten?

  • Das geht hier wieder in eine Richtung, die unter aller Wuerde ist.

    Ich wuerde euch gerne bitte beim Thema zu bleiben. Probleme koennen privat ausgetragen werden, aber nicht in aller Oeffentlichkeit.

    Wenn ihr das unterlassen koenntet, waere das ganz reizend :grinning_face_with_smiling_eyes: :smiling_face_with_smiling_eyes: .

    Das Thema wurde benannt mit: "Darf man Saturnia pyri in Österreich halten?"

    Wer von uns Hilfestellung Leistenden bleibt denn nicht beim Thema, deiner Meinung nach? Bzw. welche Beiträge gehen am Thema vorbei?


    du kannst S. pyri hier in der Boerse immer mal wieder erwerben. Die Arten werden kontrolliert, damit keine verbotenen Arten angeboten werden.

    FinnK : gilt diese deine Aussage auch für Tiere, die nach Österreich eingeführt werden? Bzw....was sind denn "verbotene" Arten in deinen Augen?


    Rudi

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  • Ganz konkret würde mich interessieren, ob es einen lagalen Weg gibt, Raupen vor Gefahr zu retten, zum Falter zu ziehen und freizulassen. So geschehen an Straßenbepflanzumg: Raupe gerettet, daneben gab es auch schon zwei geplättete Raupen auf der Straße.

    Wenn ich Tiere rette, für die ich keine Genehmigung zur Inbesitznahme habe, pack ich die ein und bring sie schnellstmöglich zur UNB meiner Stadt. Die sind heilfroh, wenn ich sie wieder mit nehme und mich im Anschluss darum kümmere. Mit schriftlicher Genehmigung der UNB oder ONB. Is´n kleiner Verwaltungsakt, funktioniert aber nach dem ersten Mal erstaunlich gut. :grinning_face_with_smiling_eyes:

  • Rudi ich fange jetzt nicht an zu diskutieren. Es ist jetzt Schluss mit dem diskutieren!

    Ihr koennt das gerne in einem anderen Thread machen. Ausserdem muss ich mich hier nicht rechtfertigen. Ihr wisst, dass eure Staenkereien nicht zu diesem Thema passen.


    Ebenfalls muesstetst du als Ex-Moderator wissen, dass man einen Herkunftsnachweis bei in Deutschland geschuetzten Arten benoetigt. In Oesterreich ist das mit dem Schutz nicht ganz so extrem, aehnelt bei vielen Arten jedoch dem unseren System. Mit Herkunftsnachweis, der dabei ist, ist das also kein Problem. :winking_face_with_tongue:

    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn ich hier gerade nur so halb mitgelesen habe, steige ich dann hier doch auch mal kurz ein und unterstütze Finns Aufforderung zumindest dahingehend, die Diskussion auf das konkrete Thema zu beziehen/ zurückzuführen.

    Bzw. welche Beiträge gehen am Thema vorbei?

    Das ganze wurde langsam schon wieder zu einer Diskussion um Personen.

    Manfred brachte Behauptungen, die so nicht uneingeschränkt vertretbar sind (ich selbst bin zwar ein Freund dessen, jedem selbst entscheiden zu lassen, ob er den Gurt anlegt oder nicht - aber es sollte dennoch vorher eine fundierte Aufklärung über die Rechtslage und mögliche Konsequenzen erfolgen).

    Das hast du, Rudi, und andere ja noch sinnvoll richtig gestellt.

    Was folgt war dann eine Passage, die eher in die personenbezogene Richtung abschweift ("ich kann dies und das", "was du sagst stimmt doch gar nich!", "aber ich mach das so", "du bist doof!" - so oder so ähnlich würde es wohl zwischen Kleinkindern ablaufen...und der Trend ist/war auch hier abzusehen).


    Also: zurück zum Wesentlichen.

    Eigtl. bedarf es keiner weiteren Diskussion, außer jemand hat Rudis Kommentar tatsächlich noch etwas Fundiertes zuzusetzen.

    Dann allerdings bitte NUR, wenn jemand auch die österreichische Rechtslage kennt - wie ebenfalls schon mehrfach geschrieben wird hier nämlich immernoch regelmäßig einiges vermischt.
    Und hier würde ich zum Schluss kurz auch nochmal Finns Aussage einschränken: wir orientieren uns hier auf ACTIAS nach deutschem Recht. Was Einfuhr geschützter Arten anbetrifft, gehen unsere Vorgaben auf das BNatSchG zurück. Personen in anderen Ländern sind selbst dafür zuständig, die jeweilig gültige Rechtslage abzuklären und zu prüfen, ob unsere Vorgaben auch für sie gültig sind.

    Daher bitte ich euch, keine weiteren Rückschlüsse von der Rechtslage eines Landes auf ein anderes zu ziehen - bzw. wenn, dann nur unter expliziter Kennzeichnung als solches.



    Und als letzten Kommentar meinerseits:

    Ganz konkret würde mich interessieren, ob es einen lagalen Weg gibt, Raupen vor Gefahr zu retten, zum Falter zu ziehen und freizulassen.

    Da sich das auf Deutschland zu beziehen scheint, verweise ich kurz auf §45 Abs. 5 BNatSchG:

    "Abweichend von den Verboten des § 44 Absatz 1 Nummer 1 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können."

    Grundsätzlich gibt es hier schon die Möglichkeit mit dem "Retten vor Gefahren"....allerdings fällt dein Wunsch wohl eher nicht in jene Kategorie, da du die Raupen dann wohl nur ein paar Meter weiter in das nächstgeeignete Habitat setzen könntest - die Zucht als solches ist für eine Rettungsaktion eigtl. nicht nötig und beruht dann wohl eher auf anderer Motivation....insofern wäre wohl max. Rudis genannter Weg geeignet.


    So, und jetzt bitte themenbezogen weiter.


    Beste Grüße,

    Toni

    • Offizieller Beitrag

    die Zucht als solches ist für eine Rettungsaktion eigtl. nicht nötig und beruht dann wohl eher auf anderer Motivation

    Da würde ich sagen gibt es einen Interpretationsspielraum, weil in vielen Fällen sind die Raupen dem Tode geweiht wenn ich sie in einem ungeeigneten Habitat/ an einer ungeeigneten Pflanze wieder aussetze. Wenn ich sie weit genug trage verstoße ich dann wieder gegen §40 :grinning_face_with_smiling_eyes: ("Das Ausbringen von Pflanzen in der freien Natur, deren Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt, sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde"). Je nachdem wie man das auslegt finde ich hindert einen aber allein §40 daran die Raupen zu züchten und wieder auszusetzen. Da steht schließlich auch nicht, dass ich Tiere vom selben Ort ausbringen darf. Unabhängig davon sagt §45 ja aber ausdrücklich "Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können". Im Kontext einer Raupenrettung würde ich das als den Punkt sehen wo die "Gefahr vorrüber ist" sprich z.B. wenn die Mahd erfolgt aber auch die Nahrungspflanze so wieder nachgewachsen ist, dass die Raupe damit das letzte Stadium erreichen kann. Das könnte unter Umständen schon lange genug sein, um eine Zucht zu rechtfertigen. Ob §45 zur Rettung von Raupen herangezogen werden kann, ist für mich trotzdem ein wenig fraglich. Wie alles im BNatSchG ist das wohl auf Wirbeltiere zugeschnitten und das einzige was auf eine Raupe zutreffen kann die gleich gemäht wird ist "hilflos". Ich mein ich schätze Rehe die sonst gemäht werden kann man auf ähnlicher Basis retten...(?) Wie auch immer, meine Interpretation des Gesetzes ist eh nie die der ausführenden Behörden. Ich denke wenn man die Raupen rettet hat man schon eine Argumentationsgrundlage auf Basis des Gesetzes, aufgrund derer man wohl nicht angezeigt werden wird. Im Zweifelsfall aber besser bei der UNB vorbeischauen oder im vorhinein abklären.

    Man kann geschützte Schmetterlinge einfach nicht mit einem Luchs oder seltenen Vögeln vergleichen.

    Das wissen wir, aber das Gesetz leider nicht...

    Leuchten ist genehmigungspflichtig, da nicht selektiert gefangen werden kann.

    Noch zum Leuchten: Wie Jonas völlig korrekt ausgeführt hat ist Lichtfang (Leuchten) genehmigungsflichtig. Ich wollte nur nochmal den Gesetzeskontext beisteuern. Das steht nämlich in der Tat nicht explizit im Gesetz, folgt aber aus §44 BNatSchG: "Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten [...]". Da eine Lampe unselektiv fängt wäre es unvermeidbar geschützte Arten zu fangen und demnach ist diese Handlung verboten. Auf Privatgelände ist das ein bisschen eine Grauzone, weil man da immer sagen kann, dass man die Lampe nicht zum Fangen betreibt sondern zur Beleuchtung oder was weiß ich. Natürlich sind dadurch ja nicht alle Lampen verboten.


    So zurück zum Thema: Österreichs Schutzbestimmungen.

    Ich verstehe die Artenschutzverordnung von Niederösterreich wie Rudi, nämlich so dass alle Saturniidae geschützt sind. Die sind allerdings gelistet als:

    "Tierarten der „Roten Listen“ (hier auch die Kategorien „2“ = „stark gefährdet“ und „3“ = „gefährdet“), die darüber hinaus in besonderem Maß wegen ihres Nutzens oder ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt oder zur Erhaltung von Vielfalt oder Eigenart von Natur und Landschaft im Sinne des § 18 Abs. 2 Z 3 und 4 NÖ NSchG 2000 erforderlich sind, werden mit „X“ bezeichnet."

    Ob das jetzt bedeutet, dass innerhalb der Saturniidae nur Arten der Roten Liste geschützt sind verstehe ich nicht so ganz. Wenn irgendjemand aus Österreich der sich mit den Schutzbestimmungen auskennt nochmal aufklären könnte wäre das natürlich toll. Ich finde es übrigens spannend, dass Österreich den Schutzstatus teilweise an die Roten Listen koppelt (jedenfalls verstehe ich das so). Das ist ja so viel besser als bei uns.


    Grüße Dennis

  • Eine Insektenart wird durch Entomologen genausowenig ausgerottet wie eine Fischart durch angeln mit dem Haken.

    Das mache mal einem lobotomisierten Berufspolitiker oder einem grünen Deppen begreiflich... Solange der da oben kein Hirn vom Himmel schmeißt ist das ein komplett hoffnungsloses Unterfangen.


    Nur nochmal am Rande: Ich habe zwar so ziemlich alle Genehmigungen und Empfehlungen welche in unserer Branche notwendig sein können... Allerdings wollte die in den letzten 50 Jahren wirklich noch niemand sehen. Weder in Schutzgebieten, Wäldern,etc.

    Nun überlege mal wie hoch die Chance auf einen Anschiß ist wenn Du ein paar Raupen rettest, die etwas aufpäppelst und sie an einem Platz Deiner Wahl wieder aussetzt...

    Ich schätze mal im Promillebereich..Und das aufs komplette 21. Jahrhundert hochgerechnet.

    • Offizieller Beitrag

    Wir reden hier auch nicht daraüber was sein sollte, sondern was ist. Das sind leider zwei verschiedene Sachen.

    Ich habe zwar so ziemlich alle Genehmigungen und Empfehlungen welche in unserer Branche notwendig sein können... Allerdings wollte die in den letzten 50 Jahren wirklich noch niemand sehen. Weder in Schutzgebieten, Wäldern,etc.

    Das ist schön, wenn das in deiner Region so locker gesehen wird. Ich kann für meine Region sagen, dass dem nicht so ist. Wenn man hier im NSG nur daran denkt den Fuß vom Weg zu setzen ist vielfach irgendjemand hinter dem nächsten Busch und wartet nur darauf... abgesehen davon macht keine Kontrolle es natürlich nicht legal. Von daher lieber auf Nummer sicher gehen.


    Grüße Dennis

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  • Lichtfang .... UM ZU .... streng geschützen Arten .... nachzustellen .. ist verboten/strafbar.

    Msn muß immer die rechtlich sehr wichtigen Worte --- UM ZU --- dazulesen.

    Jeder der eine Beleuchtung anmacht (Sportverein, Schaufenster, Gartenparty ....) würde sich sonst

    strafbar machen, wenn eine STRENG GESCHÜTZE ART anfliegt.

    Einfach die Vorschriften nochamals durchlesen und dann neu werten.

    Mache mich bei einigen Leuten wieder unbeliebt, aber wer lesen kann hat mehr vom Leben.

    Alles andere wäre auch nicht machbar.

  • Die Entnahme, je nachdem ob Ordungswidrigkeit oder Strafttat verjährt je nach Höhe der Strafandrohung und ist

    nicht in allen Ländern gleich.

    Es bleibt jedoch meist nicht bei der Entnahme, sondern das Tier geht in die Sammlung über.

    Besitz kann ein Dauerdelikt sein.

    Wertung kann nur nach Art, Schutzstatus, Entnahmeland, Besitzland (Sammlung) erfolgen.

  • Ich fände es klasse, wenn es sowas wie einen Entomologen-Führerschein (vgl. Jagdschein, Angelschein, Seegelschein...) gäbe.

    Oh bitte nicht noch die richtigen (oder besser gesagt falschen) Leute auf dumme Ideen bringen um die Einkünfte der bereits knapp am Bettelstab gehenden Politiker aufzubessern...

    In dem Fall ist dieser Schein 1000%ig kostenpflichtig und nicht mehr für Otto Normalentomologen erschwinglich.Wetten das?

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