Genehmigung zur Zucht

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    da in einem anderen Thread gerade immer mal wieder darauf verwiesen wird, ich aber große Nebendiskussionen vermeiden möchte, erstelle ich hier mal einen eigenen Thread zum Thema.

    Was mich doch sehr interessieren würde: Wer von euch besitzt tatsächlich Genehmigungen, die eine Zucht beinhalten? Mal Hand aufs Herz - gibt's da überhaupt jemanden unter uns? Fände ich sehr spannend. Vllt kann sich Der-oder diejenige ja mal melden.

    LG,

    Toni

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  • Hallo Toni


    eine solche Genehmigung habe ich nicht. Ich werde aber seit einigen Jahren immer wieder von einem privat finanzierten Verein zur Förderung der Schmetterlinge angefragt, ob ich gewisse Arten "züchten", bzw. aufziehen, könnte. Dieser Verein, welche sehr eng mit der Fachstelle für Naturschutz des Kantons (in BRD: Bundesland) zusammenarbeitet, erhält dann eine zahlenmässig beschränkte Fanggenehmigung für gewisse Arten in gewissen Gebieten, fängt dann die besagten Weibchen, bringt sie mir und ich versuche sie zur Eiablage zu bewegen und die daraus erzielten Raupen/Puppen zu überwintern um dann während der Flugzeit die Imagos an vorher bestimmten Standorten wieder auszusetzen. Das sind Wiederansiedlungsprojekte aber auch Populationsstärkende Massnahmen. Über Sinn und Unsinn solcher Aktionen kann man sich streiten. Ich bin in den vergangenen 20 Jahren auf diese Weise in den Genuss einiger spannender, seltener Arten gekommen. Was natürlich Spass macht. Aber eine direkte Genehmigung hab ich nie erhalten, indirekt eine Genehmigung zur Entnahme von Tieren aus einem geschützten Gebiet, übrigens auch aus Gebieten in Deutschland.

    • Offizieller Beitrag

    Das klingt interessant, danke für deinen Erfahrungsbericht. Würdest du evtl noch schreiben, in welchem Kanton du aktiv warst (bei euch unterscheiden sich ja auch die rechtlichen Grundlagen kantonal ziemlich stark)? Mit euren Zielen habt ihr natürlich durchaus eine gute Begründung für eine Genehmigung. Wiederansiedlung bzw. der Schutz der Arten wird ja auch in Deutschland anerkannt (wenn man es denn wirklich gut begründen kann).

    Die tatsächliche Begründung ist natürlich ein wenig der Knackpunkt - was wird auch in der Realität anerkannt und was nicht (der Schutz bzw. Wiederansiedlung ist ja durchaus umstritten).

    • Offizieller Beitrag

    Schriftlich habe ich zwar immernoch nichts bekommen, aber mündlich ist alles klar. Habe da einen Code bekommen, den ich immer vorlegen kann bei Problemen.

    :thinking_face:

    Wäre interessant, dann mal die Begründung zu kennen, wenn du sie schriftlich hast. Die muss ja immer in der Genehmigung aufgelistet sein. Bei Raupenstafien kommen da ja leider nicht so viele in Frage.

  • Hallo,

    vielleicht kann ich hierzu was beitragen. Mein Hauptgebiet sind aber nicht die Schmetterlinge sondern Urzeitkrebse (Großbranchiopoden).

    Es gibt ca. 11 Arten in Deutschland, also alles sehr überschaubar. 5 davon stehen unter Bundesartenschutz.

    Für eine dreijährige Kartierung in einem FFH Gebiet gab es recht einfach eine schriftliche Genehmigung (bei mir Struktur und Genehmigungsdirektion Rheinland-Pfalz) über den zuständigen Naturschutzverein. War befristet und räumlich beschränkt und ich war zu einer Berichterstattung verpflichtet. Alles eigentlich ziemlich problemlos.

    Weitere Bodenproben (Dauereier im Substrat) durfte ich im Rahmen von Exkursionen entnehmen, auch in Schutzgebieten. Das war von dem Biotopbetreuer angemeldet, jedoch bekam ich nichts schriftliches.

    Jetzt geht es um eine Erhaltungszucht. Hier hatte ich mit Hilfe von jemandem von der Behörde offiziell aus einem Schutzgebiet Proben entnommen, gezüchtet und vermehrt. Ziel ist es diesen sehr seltenen Stamm zu erhalten und hier zu verbreiten. Jährlich muss ich berichten und jeden Schritt mit dem Verantwortlichen absprechen.

    Da es bei den 5 Arten mit Bundesartenschutz um die einzigen Schutzregeln handelt dürfen dieselben Arten aus dem ungeschützten Ausland gehalten werden. Ich habe meine Zuchten alle der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet. Sie wurden registriert und es gab keine Nachfragen. Ob das wirklich nötig war kann ich aber nicht sagen.

    Es ist jedoch, nicht wie z.B. bei der europäischen Sumpfschildkröte nicht möglich jede Bestandsveränderung anzuzeigen.

    Jedoch ist ja auch der Edelkrebs streng geschützt, jedoch überall gezüchtet zu kaufen. Scheinbar ist es bei Wirbellosen nicht nötig die Zucht anzuzeigen sondern "nur" einen Nachweis zu besitzen, dass die Tiere nicht illegal der Natur entnommen wurden.

    So ist wohl bei der Zucht z.B. vom Papilio machaon nicht die Zuchtgenehmigung das Problem, sonder "nur" die Entnahme aus der Natur oder das Aussetzen der Nachzuchten.

    Meine Erfahrungen: mit entsprechenden Kontakten und guten Begründungen ist es recht einfach Ausnahmen zu bekommen.

    Viele Grüße

    Jan

  • Ich kann ja mal von meinem Telefonat mit ihm vom letzten Jahr erzählen - jedenfalls das, an was ich mich noch erinnere.

    Und zwar wollte ich eine Genehmigung für alle Insekten haben. Nun besitze ich eine für Schmetterlinge, Käfer und Hautflügler. Nur die drei, mit der Begründung, dass Wanzen nicht geschützt sind, ebenso wenig die meisten Heuschrecken. Den ganzen Kleinkram haben wir auch rausgenommen. Libellen waren da ein Spezialfall. Da durfte keine Genehmigung erteilt werden. Die haben anscheinend so einen Sonderstatus. Jedoch weiß ich, dass sie bei vielen mit in der Genehmigung stehen und das kommt mir so hinterher suspekt vor :nixweiss: . Ich darf jedoch dessen Larven entnehmen und aufziehen, wenn ich sie danach freilasse. Dafür interessieren mich Libellen aber zu wenig um ein extra Becken anzulegen. Da sind wir schon bei dem Extra angekommen, vor allem den Präimaginalstadien. Jedoch muss ich noch was vorher erwähnen. Und zwar ging es um die Fangmethoden. Wir haben ein wenig "philosophiert" und so darf ich keschern, leuchten, ködern, Pheromonfallen und sonstige Fallen verwenden. Danach ging es zu den Stadien. Da hat er mich gefragt, ob ich am züchten interessiert bin. Ich habe natürlich mit "Ja" geantwortet. Also darf ich nun Raupen und dessen Nahrungspflanzen entnehmen. Gleiches gilt für Käfer und den anderen Kram, der mich eigentlich weniger interessiert (also Bienen, Fliegen, Wanzen, usw.). In allen Gebieten, außer Naturschutzgebieten. Jedoch bekomme ich die Genehmigung erweitert. Er hat mich nämlich noch an andere lokale Entomologen weitergeleitet. So übernehme ich Ende März auch ein Transekt am Grünen Band. Dazu wird aber noch ein eigener Thread kommen, wenn es soweit ist.


    Also um nochmal alles zusammenzufassen, besteht meine Genehmigung aus:

    - den Insektenordnungen: Schmetterlinge, Käfer, Hautflügler (+ ungeschütztes)

    - alle Fangmethoden

    - alle Stadien + Entnahme deren Nahrungspflanzen

    - jedes Gebiet des westlichen Wartburgkreises (vorerst ausgenommen Naturschutzgebiete)



    Achja, bei FFH-Arten ist das so eine Sache. Sie sind "theoretisch" nicht mit enthalten. Es sei denn es gibt einen explizierten Grund, wie die Bestimmung der Art ging vor Ort nicht. Also, dass das passiert ist relativ unwahrscheinlich. Höchstens bei Bläulingen kann ich es mir vorstellen, denn ich bin zu blöd um die voneinander zu unterscheiden. Aber wenn einer beispielsweise an Wiesenknopf sitzt, weiß ich ja Bescheid und muss ihn nicht einfangen. Fällt also auch raus.


    Mit freundlichen Grüßen

    Finn Küchenmeister

    • Offizieller Beitrag

    Bezieht sich Deine Frage aus Insekten oder Menschen

    Meinst Du mich? Also für die "Zucht" von Menschen frage ich nicht erst um eine Genehmigung beim Amt :emojiSmiley-57:

    :emojiSmiley-01:

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  • Haha manchmal denke ich bei manchen Menschen wäre es besser und dann bräuchten die Apotheke keinen Kondomen in die Packung zu tun spaß beiseite also ich habe keine solche Erlaubnis obwohl ich mal Biologie studiert habe und wenn ich mal vorhabe in Größe Maße zu züchten und dann werde ich mir sowas besorgen..


    Aber in der Praxis ist es doch so ich finde ein paar Schwalbenschwanz Raupen auf dem Gemüse die darf ich dann als Schädlinge entsorgen wenn ich die mit ins Zimmer nehme und sie schön füttere ihnen Musik vorspiele und sie pflege und hege und die Falter dann frei lasse riskiere ich ein Bußgeld die Sache ist doch irgendwie unlogisch

    .

  • Solange Gemeinden, Landwirte, Bauwirtschaft mehr oder weniger ungestört zubetonieren, entwässern und Böden vergiften dürfen mit dem Argument Arbeitsplätze zu schaffen,

    die Wirtschaft und den Tourismus zu fördern darf es nicht verwundern daß der "kleine Sammler/Züchter" den Naturschutz oft nicht ernst nimmt.

    Der Mensch ist auf dem besten Weg den Ast auf dem er sitzt abzusägen sei es durch Lebensraumvernichtung und Massenvermehrung.



    Werner

    • Offizieller Beitrag

    ich finde ein paar Schwalbenschwanz Raupen auf dem Gemüse die darf ich dann als Schädlinge entsorgen

    Genau genommen dürftest du auch das nicht - eseidenn du bist ein landwirtschaftlicher Betrieb.

    Also es ist halt schon so, dass wir uns die Situation oft so einreden, wie wir sie gerne hätten bzw. eben nicht hätten.

    Wie viele Menschen kennst du, die eine Strafe bekommen haben, weil sie einen Schwalbenschwanz vom Gemüse entsorgt haben? Keinen? Müssten sie aber theoretisch.

    Wie viele Menschen kennst du, die eine Strafe erhalten haben, weil sie einen Schwalbenschwanz gezüchtet haben? Keinen? Müssten sie aber eigentlich.

    Selbe Situation. Aber von dem einen Glauben wir, das sei in Ordnung - bei dem anderen reden wir uns ein, dass uns Höchststrafen drohen.

    Bleiben wir doch bitte einfach realistisch und bewerten die Dinge neutral.


    Klar, man kann sich darüber beschweren, dass Landwirtschaft hier ausgenommen ist und wir uns deshalb benachteiligt fühlen. Man kann aber auch mal überlegen, wie ein Bauer mit einem Fenchelfeld um jede einzelne Raupe herumfahren muss...


    Also: wir sind keine Schwerverbrecher, nur weil wir mal nen Machaon züchten. Auch nicht, wenn wir uns das einreden. Bleiben wir doch bitte realistisch.

  • Solange Gemeinden, Landwirte, Bauwirtschaft mehr oder weniger ungestört zubetonieren, entwässern und Böden vergiften dürfen mit dem Argument Arbeitsplätze zu schaffen,

    die Wirtschaft und den Tourismus zu fördern....

    Verstehe ich nicht. Da wir ja den famosen Bundesartenschutz haben der jeden Eingriff in Biotope praktisch ausschließt???

    :smiling_face_with_horns:

    Irgend etwas stimmt doch hier nicht...

    Grübel Grübel was mag das wohl sein??? :irrelachen:

    Oder sollte es sich tatsächlich um einen Systemfehler handeln, typisch für eine Gesellschaft deren oberster Gott nunmal das Geld ist?

    • Offizieller Beitrag

    Erstens: Können wir bitte Diskussionen um den Sinn von Naturschutzgesetzen und Diskussionen die dazu beitragen sollen die tatsächlichen Realitäten dieser Gesetze zu verstehen trennen? Ich glaub das bringt nix das hier zu vermischen.


    Also ich persönlich besitze eine Genehmigung für mein Bundesland die mir erlaubt alle Stadien (geschützter Arten) zu Bestimmungszwecken zu entnehmen, sprich damit auch zu züchten (die Zucht ist ja wie schon angemerkt nicht das Problem, sondern die Entnahme). Was jetzt Bestimmungszwecke sind ist nicht so wirklich definiert, so gesehen ist der Spielraum wenn man sich blöd stellt theoretisch relativ groß. Praktisch gibt es ja nun aber tatsächlich sehr viele Fälle in denen man z.B. L1-Raupen wirklich nicht anders bestimmen könnte.


    Zusätzlich bin ich so lose in ein Projekt an einem lokalen Zoo eingebunden, bei dem heimische Schmetterlingsarten ausgestellt werden. Dafür gibt es auch Genehmigungen die unter der Ausnahme der Bildung erlauben entsprechende geschützte Arten zu entnehmen. Da müssen dann aber spezielle Entnahmegebiete, Anzahlen etc. definiert werden.


    Also prinzipiell ist sowas schon möglich. Man muss halt immer irgendwie einen "guten Grund" haben und ob die zuständige Stelle das ausstellt was man haben möchte, ist immer auch abhängig von eben dieser spezifischen Stelle. Wie wir ja schon öfters festgestellt haben, wird das von Bundesland zu Bundesland oft sehr unterschiedlich gehandhabt. ich weiß jetzt nicht worauf deine Frage speziell abzielte. "Zucht" an sich muss ja nicht genehmigt werden aus oben genanntem Grund, sodass das selten auftaucht. Was dann wieder genehmigt werden müsste ist sowas wie Wiederansiedelung und da kenne ich tatsächlich wenige Fälle in denen sowas genehmigt wird. Privatleute werden da in der Regel ausgeschlossen und generell ist man mit sowas in Deutschland ja sehr zurückhaltend.


    Grüße Dennis

  • Wie gesagt, ich habe nur einen Code bekommen, da es Probleme gab. Also theoretisch nur mündlich mit Absicherung.

    Ich kann die natürlich auch den Code geben und du kannst da anrufen 😂. Aber wenn ich es endlich mal schriftlich bekomme, sende ich es hier rein. Läuft auch dieses Jahr ab. Wegen 2 Jahren. Also im Dezember beantrage ich eine neue.

    Ich kann also nur das Telefonat und die Emails beitragen. Das ist auch eine gute Idee 💡. Wenn da was nützliches drin steht, kann ich diese mal hier reinpacken.


    Mit freundlichen Grüßen

    Finn Küchenmeister

    • Offizieller Beitrag

    ich weiß jetzt nicht worauf deine Frage speziell abzielte. "Zucht" an sich muss ja nicht genehmigt werden aus oben genanntem Grund, sodass das selten auftaucht.

    Naja also es geht darum, wie man an eine Genehmigung kommt, mit der Absicht, Tiere zu züchten. Da kommt dann ja Besitz- bzw. Zugriffsverbot ins Spiel.

    Für die reine Entnahme von adulten Tieren kommt man relativ leicht an eine Genehmigung - Begründungen hierfür fallen relativ leicht (wenn sie auch meist nur eher eine temporäre Entnahme zu Bestimmungszwecken beinhalten und nur für Ausnahmefälle wirklich das Sammeln eines Tieres).

    Für Raupen oder Eier wiederum sieht das Ganze schon wieder anders aus. Mit der Bestimmung lässt sich vielleicht noch bei wenigen Eulen oder Spannern argumentieren. Bildung, klar, sowieso immer ein Argument - dann aber mit wirklich guter Begründung. Den Schwalbenschwanz kannst du genauso gut im Garten beobachten und dich daran "bilden".

    Darum geht es mir...tatsächliche Gründe zur Entnahme von Eiern / Raupen mit dem Ziel der Zucht (die an sich oftmals keinen wirklich gut begründbaren Mehrwert hat - man generiert jedenfalls keine wirklichen Daten im überwiegendem öffentlichen Interesse)

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  • Ich denke, man kann grundsätzlich einen Antrag zur Genehmigung für die Entnahme von Präimaginalstadien stellen. Vermutlich bekommt man die Genehmigung dann auch. In Deutschland hat jeder ein Grundrecht zur Forschung und wenn man den Grund der Entnahme von Eiern, Raupen und Puppen oder deren Weiterzucht richtig formuliert und den Behörden das dann auch plausibel macht, sollte da einer Genehmigung nichts im Wege stehen.

    Man kann ja auch eine Sammel- und Fanggenehmigung für Naturschutzgebiete beantragen, die bekommt man auch, wenn man ein plausibles Projekt hat. Die Angabe "ich will da Sammeln" wird wohl nicht zählen. Aber ein Projekt funktioniert immer.

    Eine normale Genehmigung ist halt so formuliert, daß man Imagos fangen und zu Forschungs- und Nachweiszwecken auch entnehmen darf. Ich denke die Meisten haben noch nie einen Antrag auf Entnahme von Präimaginalstadien gestellt, das muß man halt explizit dazu schreiben und dann sollte das auch funktionieren. Macht ja keinen Sinn, wenn ich eine allgemeine Fang- und Sammelgenehmigung bekomme, mir die Entnahme von Eiern,Raupen, Puppen und/oder Zucht dann aber abgelehnt werden würde.

    Behörden richten sich grundsätzlich nur nach dem, was man beantragt. Macht auch Sinn.

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