8. Februar 2022 um 19:49 - Beitrag: Papilio machaon in Sachsen, Thema: Umwelt, Natur- und Artenschutz
- Offizieller Beitrag
Der sogenannte Bundesartenschutz zielt sinnloserweise bei Insekten auf Individienschutz ab, analog wie bei Elefanten, anstatt die notwendigen Biotop zu schützen
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG:
"Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören".
Du hast die relevanten Gesetze immernoch nicht gelesen und redest aus dem Bauch heraus, oder?
Klar, dass vieles diskussionswürdig ist, ist keine Frage. Aber bei solchen Aussagen kann man darüber wahrlich auch nur schwer diskutieren.
Aber gut, Nebendiskussion - bleiben wir bei der "Faunenverfälschung"