Hey Leute, bitte bewahrt doch Ruhe und bleibt sachlich.
Wer eine Fanggenehmigung hat, darf auch Leuchten; auch in seinem Garten. Und dann ist es unerheblich, ob ein geschützter Falter an das Licht kommt. Ohne Genehmigung kann es durchaus schwierig werden. Also fragt doch bei der zuständigen Behörde nach. Und beantragt die Genehmigung. Mehr als verweigern kann ja die Behörde nicht.
Ich selber habe es erfahren, dass das Ordnungsamt mich nachts kontrolliert hat. Die Genehmigung hatte ich nicht, der Ordnungshüter keine Ahnung von Schmetterlingen. Er war interessiert und ist dann abgezuckelt. Wahrscheinlich hatte ein Nachbar Angst, dass ich Schmiere stehe. Es wäre ein tagfüllender Gedanke sich weiter zu äußern. Die Zeit habe ich aber nicht. Also kümmert Euch um die Genehmigung, dann ist alles gut. Das Bundesnaturschutzgesetz gibt es nicht umsonst, es hat seinen Sinn und Berechtigung. Wir sollten uns alle daran halten.
Gruss Dirk