Liebe Actiasgemeinschaft,
in den vergangenen Diskussionen ging es unter anderem auch um die naturschutzrechtliche Genehmigung Schmetterlinge der Natur zu entnehmen, zu züchten und die entsprechenden Genehmigungen. In den 80er Jahren hatte ich schon einmal eine Fanggenehmigung des Rheinkreises Neuss erhalten. Damals bekam ich den Umweltschutzpreis der Stadt Neuss für die Erforschung der heimischen Schmetterlinge.
Aus gegebenem Anlass habe ich nunmehr (Februar 2022) wieder eine Fang- und Zuchtgenehmigung beantragt.
Mit heutigem Telefonat wird diese verweigert, da die Stadt Neuss kein Interesse an einer wissenschaftlichen Arbeit von mir über heimische Schmetterlinge hat.
Somit wird verhindert, dass ich z.B. bei seltenen Arten eine Schutzstellung eines Bereichs beantragen kann. Wenn ich also behaupte eine seltene Tierart würde durch ein Baugebiet beeinträchtigt, darf ich den Beweis hierfür nicht liefern, da ich gegen das BNatschG verstoße.
Ist das Absicht?
Bitte Eure Erfahrungen
Gruß
Dirk